AGB für die Nutzung der “alive AR“ Technologie und Verwendung des „alive“ ARManager

zwischen dem Lizenznehmer (Kunden) und der yellowbird GmbH (yellowbird) 

Präambel

Für die Nutzung der “alive” Technologie, der “alive” App und des Augmented Reality Manager bezeichnet als „ARManager“ gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen gelten als ausgeschlossen, sei es durch ausdrückliche oder stillschweigende Vereinbarung. yellowbird ist der Entwickler und Generalvertreter der „alive“ App. Vidinoti SA, Fribourg, ist der Patentinhaber der dabei verwendeten Augmented Reality Technologie zur Bilderkennung.

1. Software, Beteiligung des Kunden

1.1 yellowbird gewährt dem Kunden gegen eine Lizenzgebühr die Verwendung des ARManager, womit er beliebige Bilder (Trigger) mit individuellen Inhalten wie Videos, Audios, Bildern, Adressen im Web, Votings, Gutscheine und vieles mehr selbstständig verknüpfen kann.

1.2 yellowbird gewährt dem Kunden ausschließlich für die Dauer der Vereinbarung die Verwendung des geschützten und eingetragenen Markenzeichen “alive” inklusive des Logos “a” auf seinen eigenen Druckwerken bzw. auf Werbesujets seiner Werbekunden/Inserenten. Dem Kunden kann die „alive AR“ App auch im eigenen CI (Corporate Identity) gegen ein einmaliges Entgelt von yellowbird angepasst werden.

1.3 Der Kunde hat auf eigene Kosten seine Hardware und Software, die notwendig sind für die Verwendung der lizenzierten „alive“ Software, innerhalb seiner IT-Systeme oder im Netzwerk selbst zu beschaffen und zu installieren.

2. Evaluierungszeitraum

2.1 Soweit nichts anderes vereinbart wird die Nutzung des ARManager zunächst für einen begrenzten Zeitraum ein Konto gegen ein einmaliges Entgelt eingerichtet und für eine Evaluierung zur Verfügung gestellt.

2.2 Der Testzeitraum beträgt vier Wochen nach der ersten Nutzung, in jedem Fall aber nicht länger als zwei Monate. Für den Fall, dass der Kunde die Nutzung der Software nicht weiter wünscht, wird die yellowbird solutions GmbH schriftlich von einem gesetzlichen Vertreter des Kunden verständigt.

3. Lizenzvertrag für einen unbegrenzten Zeitraum 

3.1 Wenn der Kunde an einer weiteren Nutzung der Software interessiert ist, muss er yellowbird schriftlich informieren. yellowbird wird ein Angebot für den Bezug einer endgültigen Lizenz unter Anwendung vorliegender AGB legen. Dieses Angebot ist firmenmäßig zu unterfertigen und wieder an yellowbird zu übermitteln.

4. Nutzungsrechte 

4.1 yellowbird gewährt dem Kunden nach Beendigung des Testzeitraums in Abs. 2 oben und nach Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühr, ein, mit Ausnahme von Ziff. 4,3, zeitlich unbegrenztes, nicht ausschließliche und, mit Ausnahme von Ziff. 4.2, nicht übertragbare Recht, die lizenzierte Software in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen. Dies umfasst – vorbehaltlich der übrigen Bestimmungen der Parteien – die Nutzung der lizenzierten Software auf individuellen Kunden-Terminals.

4.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Nutzung des ARManager zu vermieten, zu verleasen oder anderweitig Dritten zu kommerziellen Zwecken zugänglich zu machen.

4.3 Die Übertragung der lizenzierten Software an Dritte ist nicht zulässig. Eine solche Übertragung kann bewirken, dass dem Kunden seine Nutzungsrechte entzogen werden.

4.4 Das Recht des Kunden den ARManager zu nutzen, erlischt, ohne dass es einer Kündigung bedarf, wenn der Kunde gegen irgendwelche der oben genannten Bedingungen der Vereinbarung verstößt.

5. Lizenzgebühr 

5.1 Der Kunde bezahlt yellowbird eine monatliche Lizenzgebühr für die Nutzung des ARManager. Die monatlichen Rechnungen sind ohne weiteren Abzug sofort nach Erhalt zu bezahlen. Eine wertmäßige Anpassung der Lizenzkosten wird jährlich vorgenommen, die sich an dem österreichischen Verbraucherpreis Index ausrichtet und jeweils mit einer einmonatigen Vorankündigung erfolgen muss. 5.2 Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils zum Monatsletzten aufgelöst werden.

6. Zahlungskonditionen

6.1 Die Bezahlung erfolgt nach Erhalt der Faktura ohne weitere Abzüge

6.2 Änderungen von Adressen, Kontoverbindungen oder ähnlichem sind gegenüber yellowbird bekannt zu geben.

6.3 Vertragsbeginn ist nach Auftragserteilung an yellowbird das Datum der Auslieferung der Zugangsdaten des ARManager an den Kunden.

7. Garantie

7.1 yellowbird garantiert, dass die lizenzierte Software und gegebenenfalls die, für den Kunden gebrandete App zum Zeitpunkt der Lieferung frei von schweren Fehlern ist.

7.2 Der Kunde informiert yellowbird unverzüglich schriftlich über etwaige Fehler, mit Angabe unter welchen Umständen sie auftreten. yellowbird übernimmt keine Haftung für etwaige Folgeschäden aus Fehlern der Software.

7.3 Anhaltende schwere Mängel befreien den Kunden von weiteren Lizenzzahlungen bis zur Behebung der in Ziff. 6.2 an yellowbird bekannt gegebene Mängel.

7.4 Mängelansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach der letzten durch yellowbird gewährten Nutzung der lizenzierten Software.

7.5 etwaige Schadensersatzansprüche sind nach Bekanntgabe eines Mangels, maximal in der Höhe auf die danach anfallenden Lizenzkosten beschränkt.

8. Einhaltung der Schweigepflicht

8.1 Beide Parteien vereinbaren, dass die lizenzierte Software geheimes Wissen zu relevanten Daten enthält. Der Kunde verpflichtet sich diese und insbesondere seinen Zugang (User und Passwort) zur lizensierten Software vor einer Weitergabe gegenüber Dritten zu schützen.

9. Änderungen der lizenzierten Software 

9.1 Jede Änderung, Bearbeitung, Dekompilierung, Demontage, Zusammenbau oder aber eine Umarbeitung der lizenzierten Software, sowie jede Replikation durch den Kunden, unterliegt einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von yellowbird.

9.2 Die Rechte an einer Weiterentwicklung der lizenzierten Software liegen allein bei yellowbird. 

10. Schlussbestimmungen

10.1 Jede Änderung oder Ergänzung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht bindend.

10.2 Der Kunde stimmt zu, dass yellowbird seinen Namen für Pressemitteilungen, Produktbroschüren und Geschäftsberichte nutzen darf.

10.3 Der Kunde stimmt mit der Einrichtung eines “alive” Hyperlinks von seinem Impressum oder einer vergleichbaren Seite auf die Startseite von www.alive-app.com und einem „alive“ Hinweis auf der Infoseite seiner AR App ausdrücklich zu.

10.4 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung. Die Parteien ersetzen eine unwirksame Regelung durch eine wirksame Regelung, die möglichst nahe an der wirtschaftlichen Absicht beider Parteien ist.

10.5 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen österreichischem Recht, mit Ausnahme des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf.

10.6 Der Erfüllungsort ist der Sitz von yellowbird in Wien.

10.7 Die Parteien vereinbaren Wien als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.